DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG IN LUXEMBURG

Mit dem Gesetz vom 13. Dezember 2021 wurde die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg verpflichtend eingeführt.

Alle Unternehmen die Leistungen für öffentliche Einrichtungen (Staat, Gemeinden, Verwaltungen, und sonstige öffentliche Einrichtungen) erbringen, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags, sind davon betroffen.

Das Ministerium für Digitalisierung, die Handelskammer (Chambre de commerce) und die Handwerkskammer (Chambre des métiers) haben sich zusammengeschlossen, um Ihnen einen einheitlichen Zugangspunkt zu allen verfügbaren Informationen über die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg anzubieten.

Auf dieser Website finden Sie Links zu Themenseiten, aber auch praktische Leitfäden sowie die am häufigsten gestellten Fragen.

Darüber hinaus finden Sie in unserem Kalender Veranstaltungen und Schulungen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Sind Sie ein Unternehmen, das nur selten Rechnungen an öffentliche Einrichtungen ausstellt?

In diesem Fall bietet das Portal MyGuichet.lu alternative technische Lösungen, mit denen elektronische Rechnungen manuell und individuell erstellt und übermittelt werden können.

Zum letzten Mal aktualisiert am